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Förderquoten-Lint Weiterbildung (SGB III)

Förderquoten-Lint Weiterbildung (SGB III)

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Prüft Kursseiten und Förder-Merkblätter (Markdown) auf veraltete Förderquoten, Größenklassen und Stundengrenzen der Beschäftigtenqualifizierung nach § 82 SGB III, Stand seit 2024-04-01.
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Förderquoten-Lint Weiterbildung (SGB III)

Förderquoten-Lint Weiterbildung (SGB III)

Kursseite: Arbeitsagentur zahlt 3.200 € Weiterbildungskosten nicht – das ist der Befund für eine Beispielseite mit 6.400 € Kursgebühr, die Betrieben mit 50 bis 499 Beschäftigten noch 100 % der Lehrgangskosten verspricht. Seit 2024-04-01 übernimmt die Agentur für Arbeit in dieser Größenklasse 50 %; der Betrieb trägt 3.200 € selbst.

Diese Erweiterung prüft Markdown-Kursseiten und Förder-Merkblätter von Bildungsträgern, Personalabteilungen und Weiterbildungsberatungen gegen § 82 SGB III in der Fassung des Aus- und Weiterbildungsgesetzes (in Kraft seit 2024-04-01). Sie arbeitet mit 16 rules und 2 inputs: dem Text der Datei und dem Prüfdatum.

Was geprüft wird (16 rules)

Regel Befund
stale_tier_10 Größenklasse „unter 10 Beschäftigte“ aus der alten Staffel
stale_tier_250 Größenklassen 10 bis 249 / 250 bis 2.499
stale_tier_2500 Größenklasse „ab 2.500 Beschäftigte“
stale_rate_15 Fördersatz 15 % (alte Klasse ab 2.500)
hours_160 Mindestdauer 160 Stunden statt mehr als 120
hours_120_inclusive „ab 120 Stunden“ – das Gesetz sagt mehr als 120
course_too_short Kursumfang höchstens 120 Stunden bei Förderversprechen
rate_lt50 falscher Satz für weniger als 50 Beschäftigte (100 % / 75 %)
rate_mid falscher Satz für 50 bis 499 Beschäftigte (50 % / 55 %)
rate_ge500 falscher Satz für 500 Beschäftigte oder mehr (25 % / 30 %)
age45_250 45+ oder Schwerbehinderung mit alter Grenze 250 statt 500
azav_missing keine Angabe zur Zulassung von Maßnahme und Träger (AZAV)
antrag_missing kein Hinweis, dass der Antrag vor Beginn gestellt sein muss
stand_before_reform Stand der Seite vor 2024-04-01
stand_stale Stand älter als 365 Tage am Prüfdatum
start_passed Kursbeginn liegt am Prüfdatum schon zurück

Wenn die Seite eine Kursgebühr nennt, rechnet rate_mid bzw. rate_ge500 den Eigenanteil des Betriebs aus: bei 6.400 € und 500 Beschäftigten oder mehr trägt der Betrieb 4.800 € (Agentur 25 %).

Geltende Werte (§ 82 SGB III)

  • Lehrgangskosten: weniger als 50 Beschäftigte 100 %, 50 bis 499 Beschäftigte 50 %, 500 Beschäftigte oder mehr 25 %.
  • Mit Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag zur Weiterbildung: fünf Prozentpunkte mehr (55 % / 30 %).
  • Arbeitsentgeltzuschuss: 75 % / 50 % / 25 %.
  • Weniger als 500 Beschäftigte und Person ab dem 45. Lebensjahr oder schwerbehindert: keine Kostenbeteiligung des Arbeitgebers.
  • Maßnahme mehr als 120 Stunden, Maßnahme und Träger zugelassen, Antrag vor Beginn (§ 324 SGB III).

Quelle: Gesetzestext § 82 SGB III auf gesetze-im-internet.de.

Bedienung

Markdown-Datei öffnen und über die Befehlspalette die Befehle von „Förderquoten-Lint“ aufrufen. Jeder Befund nennt Zeilennummer, Regel-ID und geltenden Wert. Die Engine (engine.js, rules.json) läuft lokal, ohne Netzwerk.

Die Web-Version mit derselben Engine: https://getreadystack.com/de/tools/weiterbildung-foerderquote-lint

Vollversion mit Lizenzschlüssel: alle Kursseiten im Workspace in einem Lauf prüfen und den Befund als Markdown-Bericht speichern. Eine Datei zu prüfen bleibt ohne Schlüssel vollständig.

Zum Vergleich: Eine anwaltliche Erstberatung kostet Verbraucher höchstens 190 € netto (RVG); für Unternehmen gilt diese Kappung nicht.

Keine Rechtsberatung. Die Entscheidung über eine Förderung trifft die Agentur für Arbeit im Ermessen.

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