Vergabe Schwellenwerte Check 2026
Findet veraltete EU-Schwellenwerte in Vergabe-Vorlagen, Dienstanweisungen und Konfigurationsdateien (Markdown, JSON, YAML, Text) und nennt pro Zeile den Wert, der seit 2026-01-01 gilt. Werkzeugseite: https://getreadystack.com/de/tools/vergabe-schwellenwerte-check-2026 Maßstab: Ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer kostet mindestens 2.500 € Gebühr (§182 Abs. 2 GWB) — ein einziger falsch eingeordneter Auftrag ist teurer als jede Prüfung vorher. Warum jetztDie EU-Kommission hat die Schwellenwerte mit den Delegierten Verordnungen (EU) 2025/2150, 2025/2151 und 2025/2152 neu festgesetzt. Sie gelten seit 2026-01-01 unmittelbar, §106 GWB verweist dynamisch darauf:
Die Werte sind gesunken. Wer noch mit 221.000 € rechnet, schreibt einen Auftrag über 218.000 € national aus, obwohl er EU-weit hätte ausgeschrieben werden müssen. Ein solcher Vertrag kann nach §135 GWB im Nachprüfungsverfahren von Anfang an unwirksam erklärt werden. Was geprüft wird — 13 rules
Eine Zahl wird nur gemeldet, wenn in derselben Zeile oder den zwei Zeilen davor ein Vergabe-Begriff steht (Schwellenwert, Vergabe, Auftragswert, GWB, VgV, SektVO, KonzVgV, VSVgV, EU-weit, threshold). So bleiben Preise, Artikelnummern und Summen wie 1.221.000 € ungemeldet. Unveränderte Werte wie 750.000 € für soziale Dienstleistungen bleiben ebenfalls still. BeispielIn einer Beispiel-Dienstanweisung einer Stadt meldet der Check 6 Treffer: 5.538.000, 221.000, 143.000, 443.000, 5.382.000 und die Überschrift „EU-Schwellenwerte 2024/2025“. Jede Meldung nennt den gültigen Wert und die Tage seit dem Stichtag. Nutzung
Für wenVergabestellen in Kommunen, Landkreisen und Stadtwerken, zentrale Beschaffungsstellen, Vergabeberater und Entwickler von e-Vergabe- und Vergabemanagement-Software, die Schwellenwerte in Konfigurationsdateien pflegen. GrenzenNationale Wertgrenzen der Länder (UVgO, VOB/A Abschnitt 1, Landesvergabegesetze) unterscheiden sich je Bundesland und werden nicht geprüft. Der Check ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auftragswertschätzung nach §3 VgV. Lizenz: siehe LICENSE.txt |
