Meldestelle-Prüfer (HinSchG)
Findet Mängel auf Ihrer Meldestelle-Seite und in Ihrer Hinweisgeber-Richtlinie – Zeile für Zeile, mit Paragraf und Korrektur. Beispiel aus dem mitgelieferten Testtext
Die saubere Vergleichsseite Für wenCompliance-Beauftragte, Datenschutzbeauftragte, Personalabteilungen und Web-Teams deutscher Unternehmen, die in der Regel mindestens 50 Beschäftigte haben und deshalb eine interne Meldestelle nach § 12 HinSchG betreiben müssen. Auch für Kanzleien und externe Ombudspersonen, die Meldestellen-Seiten für Mandanten pflegen. Die 12 Regeln
So funktioniert esÖffnen Sie eine Markdown-, HTML- oder Textdatei mit Ihrer Meldestelle-Seite. Die Erweiterung liest Absätze, Listenpunkte und Tabellenzeilen, auch wenn Sätze über mehrere Zeilen umbrochen sind, und setzt jeden Mangel als Hinweis in die Zeile, in der er steht. Fehlt eine Pflichtangabe ganz, steht der Hinweis in der ersten oder letzten Zeile. Alles läuft lokal, der Text verlässt Ihren Rechner nicht. Warum das wichtig istWer als Beschäftigungsgeber keine interne Meldestelle einrichtet und betreibt, riskiert ein Bußgeld bis 20.000 Euro (§ 40 Abs. 2 Nr. 2 HinSchG). Die Seite ist das, was Beschäftigte von Ihrer Meldestelle sehen: falsche Fristen oder ein fehlender Hinweis auf das BfJ sind dort sofort sichtbar. UmfangKostenlos: die geöffnete Datei gegen alle 12 Regeln, ohne Begrenzung. Vollversion mit Lizenzschlüssel: alle Richtlinien, Sprachfassungen und Intranet-Seiten eines Workspace in einem Lauf und ein datierter Prüfbericht als Nachweis für Revision und Geschäftsführung. Maßstab: Eine anwaltliche Durchsicht wird nach Zeitaufwand abgerechnet; dieser Prüfer ersetzt sie nicht, er findet die 12 prüfbaren Pflichtangaben vorher. Web-Version und Hinweise: https://getreadystack.com/tools/meldestelle-hinschg-lint Keine Rechtsberatung. Stand der Regeln: 2026-09-23. |
