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Kassenbeleg-Lint — KassenSichV TSE-Pflichtangaben

Kassenbeleg-Lint — KassenSichV TSE-Pflichtangaben

ReadyStack

| (0) | Free
Prüft Kassenbeleg-Vorlagen (HTML, Handlebars, JSON) auf die Pflichtangaben nach § 6 KassenSichV und § 146a AO — Transaktionsnummer, Signaturzähler, Prüfwert, Seriennummer, Vorgangszeiten.
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Kassenbeleg-Lint — KassenSichV TSE-Pflichtangaben

Kassenbeleg-Lint — KassenSichV TSE-Pflichtangaben — finds the line

Kassenbeleg-Lint — KassenSichV TSE-Pflichtangaben

Ein Bon ist eine Textdatei mit Rechtspflichten. Diese Erweiterung liest eine Belegvorlage (HTML, Handlebars, JSON, TXT) und prüft sie gegen 15 Regeln aus § 6 KassenSichV, § 146a AO, dem AEAO zu § 146a AO und der DSFinV-K.

In der mitgelieferten Beispielvorlage _fixtures/dirty.html meldet der Lint 8 Verstöße (7 Fehler, 1 Warnung). Die daneben liegende geprüfte Vorlage _fixtures/clean.html ergibt 0.

Was gemeldet wird

Jeder Fund besteht aus drei Angaben: Zeilennummer, Regel-Kennung, Paragraf.

Regel Grundlage
unternehmer_anschrift — Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers § 6 KassenSichV
belegdatum — Datum der Belegausstellung § 6 KassenSichV
vorgang_beginn — Zeitpunkt des Vorgangsbeginns § 6 KassenSichV
vorgang_ende — Zeitpunkt der Vorgangsbeendigung § 6 KassenSichV
positionen — Menge und Art der gelieferten Gegenstände § 6 KassenSichV
transaktionsnummer — Transaktionsnummer der TSE § 6 KassenSichV
entgelt_steuer — Steuerbetrag und Steuersatz oder Hinweis auf Steuerbefreiung § 6 KassenSichV
seriennummer — Seriennummer des Aufzeichnungssystems oder des Sicherheitsmoduls § 6 KassenSichV
signaturzaehler — Signaturzähler § 6 Satz 2 KassenSichV
pruefwert — Prüfwert (Signaturwert) § 6 Satz 2 KassenSichV
tse_ausfall — Zweig, der einen Ausfall der TSE auf dem Beleg sichtbar macht AEAO zu § 146a AO
zeitformat_iso — ISO-8601-Zeitformat DSFinV-K
belegausgabe_wunsch — Beleg nicht nur „auf Wunsch" § 146a Abs. 2 AO
platzhalter_tse — kein fester Platzhalterwert (0000, XXXX, TODO) an einem TSE-Feld § 6 KassenSichV
jahr_hartcodiert — keine hartcodierte, bereits vergangene Jahreszahl § 146a AO

Die Regel platzhalter_tse existiert, weil maschinell erzeugte Vorlagen an den TSE-Feldern gern eine Konstante stehen lassen. Eine Vorlage mit Transaktionsnummer: 0000 sieht auf dem Papier vollständig aus und trägt auf jedem Bon denselben Wert.

Rechtlicher Rahmen

Die Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO gilt seit dem 1. Januar 2020. Die Meldung elektronischer Aufzeichnungssysteme nach § 146a Abs. 4 AO läuft über ELSTER. § 379 Abs. 4 AO (Steuergefährdung) sieht für Verstöße gegen § 146a AO eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro vor. Geprüft wird bei einer Kassen-Nachschau nach § 146b AO, die unangekündigt stattfindet.

Diese Erweiterung prüft Text. Sie ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Zertifizierung einer technischen Sicherheitseinrichtung.

Maßstab

Die Steuerberatervergütungsverordnung nennt in § 13 eine Zeitgebühr von 30 bis 70 Euro je angefangene halbe Stunde, also 60 bis 140 Euro je Stunde für dieselbe Durchsicht von Hand.

Kostenlos und Vollversion

Kostenlos: die geöffnete Vorlage wird gegen alle 15 Regeln geprüft, ohne Lizenzschlüssel, ohne Begrenzung der Anzahl. Damit ist die Prüfung dieser Vorlage abgeschlossen.

Vollversion: der gesamte Ordner wird in einem Lauf geprüft — alle Mandanten, Sprachen und Bon-Breiten — und das Ergebnis als datierter Prüfbericht in eine Datei geschrieben, die in die Verfahrensdokumentation abgelegt werden kann. Bezug: https://getreadystack.com/api/buy/cl/polar_cl_Zgg6KjspBqWL6jk6fxKrOY8xIlybVUGE45Q2R0VVmOU

Im Browser

Dieselbe Prüflogik liegt in ext/engine.js und läuft ohne Installation als eine HTML-Seite.

Weitere Werkzeuge: https://getreadystack.com/de/tools/kassenbeleg-tse-lint

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