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Impressum-Check DE: Pflichtangaben

Impressum-Check DE: Pflichtangaben

ReadyStack

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Prueft Impressum-Seiten im Editor auf die Pflichtangaben nach § 5 DDG, § 18 Abs. 2 MStV und § 36 VSBG - und findet veraltete Rechtsgrundlagen wie § 5 TMG oder § 55 RStV.
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Impressum-Check DE: Pflichtangaben

Impressum-Check DE: Pflichtangaben

Diese Erweiterung liest eine Impressum-Seite im Editor und meldet, welche Pflichtangabe fehlt, falsch steht oder auf eine Rechtsgrundlage zeigt, die es nicht mehr gibt. Sie arbeitet offline auf der geöffneten Datei; kein Upload, keine Registrierung.

Hub: https://getreadystack.com/tools/impressum-check-ddg-de

Warum das 2026 wieder wichtig ist

Die Impressumspflicht stand jahrzehntelang in § 5 TMG. Seit dem Digitale-Dienste-Gesetz (BGBl. I 2024 Nr. 149) steht sie in § 5 DDG. Der inhaltlich Verantwortliche journalistisch-redaktioneller Angebote steht nicht mehr in § 55 Abs. 2 RStV, sondern in § 18 Abs. 2 MStV. Generative Assistenten geben beim Satz "Angaben gemäß …" bis heute überwiegend die alte Norm aus, weil ihr Trainingsmaterial aus Millionen alter Impressum-Seiten besteht. Wer diesen Satz ungeprüft in ein neues Repository kopiert, verbreitet eine Angabe, die nicht richtig ist.

Was geprüft wird

§ 5 Abs. 1 DDG zählt acht Nummern auf. Die Regeldatei ext/rules.json bildet sie zusammen mit zwei Nachbarnormen ab:

Regel Rechtsgrundlage
ddg_veraltete_grundlage § 5 DDG (TMG abgelöst)
rstv_veraltet § 18 Abs. 2 MStV (RStV abgelöst)
anschrift_fehlt § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG
postfach_als_anschrift § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG
email_fehlt § 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG
email_verschleiert § 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG
vertretungsberechtigter_fehlt § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG
handelsregister_fehlt § 5 Abs. 1 Nr. 4 DDG
registernummer_fehlt § 5 Abs. 1 Nr. 4 DDG
ustid_fehlerhaft § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG, § 27a UStG
kammerangaben_fehlen § 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG
aufsichtsbehoerde_fehlt § 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG
vsbg_hinweis_fehlt § 36 Abs. 1 VSBG
platzhalter_live § 5 Abs. 1 DDG

Die mitgelieferte Beispieldatei _fixtures/dirty.md löst genau 6 dieser Regeln aus, davon 4 in der Stufe HIGH. _fixtures/clean.md läuft ohne Befund durch.

Jeder Befund nennt seine Norm

Ein Treffer besteht aus Regel-Kennung, Schwere, Zeilennummer, der Rechtsgrundlage und einem Satz, der sagt, was stattdessen dort stehen muss. Beispiel aus der Beispieldatei, Zeile 8:

HIGH  L8  ddg_veraltete_grundlage
§ 5 DDG - Veraltete Rechtsgrundlage: das TMG gilt nicht mehr.
"Angaben gemäß § 5 TMG" durch "Angaben gemäß § 5 DDG" ersetzen.

Der Maßstab

§ 33 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 33 Abs. 6 Nr. 3 DDG stellt das Nichtbereithalten einer Angabe aus § 5 Abs. 1 als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro unter Sanktion. Davor steht meist die Abmahnung eines Mitbewerbers: bei einem Gegenstandswert von 5.000 Euro ergibt § 13 Abs. 1 RVG eine 1,0-Gebühr von 354,50 Euro, die 1,3-Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG also 460,85 Euro.

Eine Ausnahme kennt § 36 Abs. 3 VSBG: Wer am 31. Dezember des Vorjahres zehn oder weniger Personen beschäftigt hat, muss die Teilnahmebereitschaft nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG nicht erklären.

Frei und erweitert

Frei: die im Editor geöffnete Impressum-Datei, vollständig, mit Zeilennummern. Erweitert (Lizenzschlüssel): alle Impressum-Dateien eines Workspace in einem Durchlauf plus CSV-Export des Befundes für die Akte. Schlüssel: https://buy.polar.sh/polar_cl_s6zfYCCfWl8ARCXpcK9KeQEBq8ewxMClTx9uU2cCOiT

Grenzen

Die Prüfung ist eine Textprüfung und ersetzt keine Rechtsberatung. Sie erkennt, dass eine Angabe fehlt oder formal falsch aussieht; ob eine Tätigkeit im Einzelfall erlaubnispflichtig ist oder ein Angebot journalistisch-redaktionell im Sinne des § 18 Abs. 2 MStV ist, entscheidet sie nicht.

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