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Kostentabellen-Lint: GKG & RVG 2025 für Mahn-Software

Kostentabellen-Lint: GKG & RVG 2025 für Mahn-Software

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Findet veraltete GKG- und RVG-Gebührenwerte (Stand 2021) und die alte Mahnbescheid-Mindestgebühr 36 € in Code und Config von Inkasso-, Mahn- und Kanzleisoftware. KostRÄG 2025, gültig seit 1.6.2025.
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Kostentabellen-Lint: GKG & RVG 2025 für Mahn-Software

Kostentabellen-Lint: GKG & RVG 2025 für Mahn-Software

Findet in Quellcode und Konfiguration von Inkasso-, Mahn- und Kanzleisoftware die Gebührenwerte, die seit dem 1.6.2025 nicht mehr gelten: GKG-Tabelle (Anlage 2 zu § 34 GKG), RVG-Tabelle (Anlage 2 zu § 13 RVG), die Mahnbescheid-Mindestgebühr nach Nr. 1100 KV GKG (38,00 € statt 36,00 €) und einen falschen Gebührenfaktor für den Mahnbescheid.

Web-Version und Hintergrund: https://getreadystack.com/tools/gerichtskosten-tabelle-lint

Was geprüft wird (5 Checks)

Check Schwere Was er findet
gkg-tabelle-2021 Fehler Eine Zeile mit Streitwertstufe und GKG-Gebühr von 2021, z. B. bis 5.000 €: 161,00 € statt 170,50 €
rvg-tabelle-2021 Fehler Eine Zeile mit Gegenstandswert und RVG-Gebühr von 2021, z. B. bis 10.000 €: 614,00 € statt 652,00 €
kv1100-mindestgebuehr-36 Fehler Mahnbescheid-Mindestgebühr 36 € statt 38 € (Nr. 1100 KV GKG)
kv1100-faktor Fehler Gerichtsgebühr für den Mahnbescheid nicht mit 0,5 gerechnet
tabelle-stand-vor-2025 Warnung Kommentar/Config nennt einen Tabellen-Stand vor dem 1.6.2025 oder „KostRÄG 2021“

Alle Tabellenstufen bis 50.000 € sind hinterlegt (alt und neu), Schreibweisen wie 1.000, 1000, 1_000, 161,00 und 170.5 werden erkannt. Zeilen mit „RVG“, „Anwalt“ oder „VV 3305“ gelten für die Anwaltsgebühr; dort ist der Faktor 1,0 richtig und wird nicht gemeldet.

Gemessen an der Beispieldatei

Die Beispieldatei _fixtures/dirty.ts (ein Kostenmodul eines Inkasso-Backends) ergibt 7 Befunde: 6 Fehler und 1 Warnung. Die korrigierte Fassung _fixtures/clean.ts ergibt 0 Befunde.

Sechs Fehler: Mahnbescheid rechnet mit alten Werten — jede der sechs Fehlerzeilen steht in der Tabelle unten, dazu die Warnung zum Tabellen-Stand.

Zeile im Code (Beispieldatei dirty.ts) Wert seit 1.6.2025
Stand 2021-01-01 (KostRÄG 2021) Stand 2025-06-01 (KostRÄG 2025)
GKG bis 500 €: 38,00 € 40,00 €
GKG bis 5.000 €: 161,00 € 170,50 €
RVG bis 500 €: 49,00 € 51,50 €
RVG bis 10.000 €: 614,00 € 652,00 €
KV 1100 Mindestgebühr 36,00 € 38,00 €
KV 1100 Faktor 1,0 Faktor 0,5

Beispielrechnung (Streitwert 5.000 €)

  • Gerichtsgebühr Mahnbescheid, 0,5 nach KV 1100: 85,25 € (mit der Tabelle von 2021: 80,50 €)
  • Anwaltsgebühr Mahnantrag, 1,0 nach VV 3305 RVG: 354,50 € (mit der Tabelle von 2021: 334,00 €)
  • Streitwert 800 €: Gerichtsgebühr = Mindestgebühr 38,00 € (vorher 36,00 €)

Übergangsrecht

Für Verfahren, die vor dem 1.6.2025 anhängig wurden, gelten nach § 71 GKG die alten Gerichtskosten; für Anwaltsaufträge vor dem 1.6.2025 nach § 60 RVG die alte Vergütung. Deshalb hat der Check ein Stichtagsfeld: Mit einem Datum vor dem 1.6.2025 meldet er nichts.

Benutzung

Datei öffnen — Befunde erscheinen im Problems-Fenster. Befehl: „Kostentabellen-Lint: aktuelle Datei prüfen“. Der Check läuft lokal, es wird kein Code hochgeladen.

Grenzen

Tabellenstufen über 50.000 € und landesrechtliche Gebühren werden nicht geprüft. Der Check liest Zahlen zeilenweise; eine Tabelle, deren Stufe und Gebühr auf verschiedenen Zeilen stehen, wird nicht als Tabellenzeile erkannt.

Maßstab

Eine anwaltliche 1,0-Gebühr nach VV 3305 RVG für einen Mahnantrag über 5.000 € beträgt 354,50 €.

Vollversion

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Quellen: Anlage 2 GKG und Anlage 2 RVG in der Fassung BGBl. 2025 I Nr. 109 (gesetze-im-internet.de); Nr. 1100 KV GKG.

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