Bescheid-Vorlagen Lint – Abgabenbescheid prüfen

Prüft Abgabenbescheid-Vorlagen (Grundbesitzabgaben, Gebühren, Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz) direkt in VS Code: Rechtsbehelfsbelehrung, Bekanntgabe, aufschiebende Wirkung und Säumniszuschlag. Jede Meldung nennt Zeile, Paragraf und einen Korrekturtext.
Web-Version und Hintergrund: https://getreadystack.com/de/tools/bescheid-vorlage-lint-kag
Warum
Eine unrichtige oder fehlende Rechtsbehelfsbelehrung verlängert die Anfechtungsfrist von einem Monat auf ein Jahr (§58 Abs. 2 VwGO). Seit dem 1. Januar 2025 gilt ein Brief am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben (§122 Abs. 2 Nr. 1 AO, §41 Abs. 2 VwVfG) – viele Vorlagen nennen noch den dritten Tag.
Die 10 Checks
| Check |
Grundlage |
Was gemeldet wird |
| bekanntgabe_dritter_tag |
§122 Abs. 2 Nr. 1 AO, §41 Abs. 2 VwVfG |
„dritter Tag nach Aufgabe zur Post“ ab dem Prüfdatum 1. Januar 2025 |
| rbb_fehlt |
§58 Abs. 2 VwGO |
keine Rechtsbehelfsbelehrung in der Vorlage |
| frist_nicht_monat |
§70 Abs. 1, §74 Abs. 1 VwGO |
Frist in Wochen oder Tagen statt „eines Monats“ |
| form_ohne_niederschrift |
§70 Abs. 1 VwGO |
nur „schriftlich“, ohne Niederschrift oder elektronische Form (Warnung) |
| aufschiebende_wirkung |
§80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO |
Aussage, der Widerspruch halte die Zahlung auf |
| saeumnis_satz |
§240 Abs. 1 AO |
Säumniszuschlag mit anderem Satz als 1 % |
| saeumnis_voller_monat |
§240 Abs. 1 AO |
„voller Monat“ statt „angefangener Monat“ |
| klage_ohne_gericht |
§58 Abs. 1 VwGO |
Klage genannt, aber kein Verwaltungsgericht |
| land_nw_widerspruch |
§110 JustG NRW |
NRW-Vorlage belehrt über Widerspruch statt Klage |
| fristbeginn_erhalt |
§70 Abs. 1 VwGO |
Frist „nach Erhalt/Zugang“ statt „nach Bekanntgabe“ (Warnung) |
Beispiel
Die mitgelieferte Muster-Vorlage Grundbesitzabgaben 2027 (_fixtures/dirty.md) ergibt 6 Fehler, die korrigierte Fassung (_fixtures/clean.md) 0:
| Satz in der Vorlage |
Korrektur |
| gilt am dritten Tag als bekanntgegeben |
vierter Tag, seit 1. Januar 2025 |
| Säumniszuschlag von 0,5 % |
1 % je angefangenen Monat |
| für jeden vollen Monat |
für jeden angefangenen Monat |
| innerhalb von zwei Wochen |
innerhalb eines Monats |
| Widerspruch hat aufschiebende Wirkung |
keine aufschiebende Wirkung |
| kann Klage erhoben werden |
Klage beim Verwaltungsgericht mit Sitz |
Benutzung
- Datei öffnen (
.md, .txt, .html) – Befunde erscheinen im Problems-Panel.
- Oder über die Befehlspalette (Strg+Umschalt+P) die Befehle des Lints aufrufen.
- Das Prüfdatum ist der heutige Tag; die Bekanntgabe-Regel greift ab dem 1. Januar 2025.
- Vorlagen, die „Nordrhein-Westfalen“ oder „NRW“ enthalten, werden zusätzlich auf den Klageweg ohne Widerspruchsverfahren geprüft.
Kostenlos und Vollversion
Kostenlos: eine Vorlage prüfen, alle 10 Checks, ohne Anmeldung. Vollversion: alle Bescheid-Vorlagen des Workspace in einem Lauf prüfen und den Prüfbericht als Datei für die Akte exportieren – Vollversion.
Maßstab
Anwaltliche Erstberatung kostet Verbraucher bis zu 190 € zzgl. USt (§34 Abs. 1 RVG); für Kommunen und Softwarehäuser gilt diese Kappung nicht.
Grenzen
Der Lint erkennt Formfehler in Textmustern. Er ersetzt keine Rechtsberatung und prüft keine Festsetzungsbeträge, Satzungen oder Landesbesonderheiten außerhalb der oben genannten Checks.