Barrierefreiheitserklärung Check (BFSG, BITV)

Prüft Ihre Erklärung zur Barrierefreiheit (Markdown oder HTML) direkt in VS Code auf die Pflichtangaben nach BFSG Anlage 3 Nr. 1 a bis d (Onlineshops und andere Dienstleistungen für Verbraucher) und BITV 2.0 § 7 / § 12b Abs. 2 BGG (öffentliche Stellen des Bundes). Jede Lücke erscheint im Problems-Fenster mit Zeile, Fundstelle und einer Korrekturzeile zum Einfügen.
Online-Version (gleiche Prüflogik, läuft im Browser): https://getreadystack.com/de/tools/barrierefreiheitserklaerung-check
Warum das zählt
Für Dienstleistungen, die seit 28. Juni 2025 für Verbraucher erbracht werden, verlangt § 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG die Informationen nach Anlage 3. Wer die Dienstleistung ohne diese Angaben anbietet, handelt ordnungswidrig: Bußgeld bis €100.000 (§ 37 BFSG). Öffentliche Stellen müssen ihre Erklärung nach BITV 2.0 § 7 Abs. 6 jährlich und bei jeder wesentlichen Änderung aktualisieren.
Maßstab: Wortlaut von BFSG, BITV 2.0 und BGG auf gesetze-im-internet.de, gelesen am 23.09.2026.
Was geprüft wird (16 Regeln)
Die Erweiterung erkennt selbst, ob es sich um eine Shop-Erklärung (BFSG) oder eine Behörden-Erklärung (BITV 2.0) handelt, und wendet nur die passenden Regeln an.
| Regel |
Bereich |
Fundstelle |
Befund |
bfsg-a3-a-beschreibung |
BFSG |
BFSG Anlage 3 Nr. 1 a |
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung fehlt |
bfsg-a3-b-durchfuehrung |
BFSG |
BFSG Anlage 3 Nr. 1 b |
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung fehlen |
bfsg-a3-c-anforderungen |
BFSG |
BFSG Anlage 3 Nr. 1 c |
Keine Beschreibung, wie die Anforderungen der BFSGV erfüllt werden |
bfsg-a3-d-behoerde |
BFSG |
BFSG Anlage 3 Nr. 1 d |
Zuständige Marktüberwachungsbehörde nicht angegeben |
bfsg-falsche-stelle |
BFSG |
BFSG Anlage 3 Nr. 1 d |
Stelle aus BITV 2.0 / BGG genannt – für BFSG-Dienstleistungen ist die Marktüberwachungsbehörde anzugeben |
alt-standard |
beide |
BFSG § 14 Abs. 3 / BITV 2.0 § 3 |
Veralteter Standard zitiert (EN 301 549 V3.2.1 verweist auf WCAG 2.1) |
platzhalter |
beide |
BFSG Anlage 3 / BITV 2.0 § 7 Abs. 4 |
Platzhalter aus der Vorlage steht noch in der Erklärung |
bitv-stand-vereinbarkeit |
BITV |
BITV 2.0 § 7 Abs. 3 |
Stand der Vereinbarkeit (vollständig / teilweise / nicht vereinbar) fehlt |
bitv-12b-nicht-barrierefrei |
BITV |
§ 12b Abs. 2 Nr. 1 a BGG |
Nicht barrierefreie Inhalte werden nicht benannt |
bitv-12b-gruende |
BITV |
§ 12b Abs. 2 Nr. 1 b BGG |
Gründe für die nicht barrierefreie Gestaltung fehlen |
bitv-12b-feedback |
BITV |
§ 12b Abs. 2 Nr. 2 BGG |
Feedback-Mechanismus mit elektronischer Kontaktmöglichkeit fehlt |
bitv-12b-schlichtung |
BITV |
§ 12b Abs. 2 Nr. 3 a BGG |
Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 16 BGG fehlt |
bitv-12b-schlichtung-link |
BITV |
§ 12b Abs. 2 Nr. 3 b BGG |
Schlichtungsstelle wird erwähnt, aber nicht verlinkt |
bitv-7-5-bewertung |
BITV |
BITV 2.0 § 7 Abs. 5 |
Nicht angegeben, ob die Bewertung selbst oder durch Dritte erfolgte |
bitv-datum |
BITV |
BITV 2.0 § 7 Abs. 4 / (EU) 2018/1523 |
Kein Erstellungs- oder Aktualisierungsdatum |
bitv-7-6-jaehrlich |
BITV |
BITV 2.0 § 7 Abs. 6 |
Letzte Aktualisierung älter als ein Jahr – § 7 Abs. 6 BITV 2.0 verlangt jährliche Aktualisierung |
Beispiel
Die Beispiel-Erklärung eines Teeshops (Stand: [Datum], „orientiert sich an den WCAG 2.0“, „Überwachungsstelle des Bundes“ als Beschwerdestelle) ergibt 6 Befunde: Platzhalter, veralteter Standard, falsche Stelle und die fehlenden Angaben nach Anlage 3 Nr. 1 b, c und d. Die Korrekturzeilen nennen z. B. „EN 301 549 V3.2.1 / WCAG 2.1 Stufe AA“ und die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF).
Benutzung
- Erklärung öffnen (
*barrierefrei*.md oder .html).
- In der Befehlspalette den Befehl von „Barrierefreiheitserklärung Check“ ausführen – die Befunde erscheinen sofort.
- Kostenlos: die geöffnete Datei vollständig prüfen, ohne Konto und ohne Upload.
Vollversion
Alle Erklärungen im Workspace auf einmal prüfen und einen Prüfbericht mit Fundstellen als Datei exportieren – für Agenturen mit mehreren Kunden-Websites. $29 einmalig, ein Lizenzschlüssel pro Person oder Team-Platz: https://buy.polar.sh/polar_cl_myfdxREGxjoxoH0ISSufXMIE8hj3KYQmGVhZ63hu5W4
Grenzen
Die Erweiterung prüft den Text der Erklärung, nicht die Barrierefreiheit der Website selbst. Ob Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte, höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme) ausgenommen sind, prüft sie nicht. Keine Rechtsberatung.