Antragsfrist-Lint — Förderfristen nach § 31 Abs. 3 VwVfG
Prüft Markdown-Seiten von Förderprogrammen auf Fristangaben, die rechtlich anders enden als sie dort stehen. Viel Seitentext für Förderaufrufe entsteht inzwischen mit KI-Unterstützung. Ein Sprachmodell liest „14.11.2026" als Datum, rechnet aber den Wochentag nicht nach — und § 31 Abs. 3 Satz 1 VwVfG hängt genau am Wochentag: Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, endet die Frist erst mit Ablauf des nächstfolgenden Werktags. Eine Seite, die den Sonnabend als letzten Tag nennt, ist damit falsch. Was geprüft wirdDie Erweiterung liest eine geöffnete
Bei PrüfdatumAlle datumsabhängigen Checks rechnen gegen ein Prüfdatum. Ohne Angabe ist das der 22.09.2026; in der Weboberfläche ist es ein Eingabefeld. Dieselbe Datei kann damit zu verschiedenen Prüfdaten unterschiedliche Befunde liefern — eine Seite ohne Befund am 22.09.2026 meldet am 01.01.2027 die dann abgelaufene Frist. Messwerte der mitgelieferten Beispiele
Im Beispiel UmfangKostenlos wird die geöffnete Datei geprüft; das Ergebnis steht vollständig im Problems-Panel. Die Vollversion prüft den ganzen Ordner auf einmal, nimmt die Feiertagsliste eines Bundeslandes und schreibt den Fristenreport als CSV oder Markdown heraus. MaßstabEine anwaltliche Durchsicht im Verwaltungsrecht wird üblicherweise mit 250 € je Stunde abgerechnet. Web-Version und HubDieselbe Prüflogik läuft ohne Installation unter https://getreadystack.com/tools/antragsfrist-lint-vwvfg. GrenzenGeprüft werden Textzeilen, nicht Bescheide. Landesrechtliche Feiertage (etwa Fronleichnam oder Reformationstag) sind nicht im kostenlosen Kalender; die Fristberechnung nach § 31 Abs. 1 VwVfG i. V. m. §§ 187 ff. BGB für Fristen, die durch ein Ereignis ausgelöst werden, ersetzt die Erweiterung nicht. LizenzSiehe |
